Solaranlagen sind eine beliebte Ergänzung zur Strom- und Wärmeerzeugung. Immer mehr Hauseigentümer wollen erneuerbare Energien einsetzen und freuen sich über willkommene und attraktive Förderbeiträge des Kantons.

Der Bund fördert den Bau von Photovoltaik-Anlagen und sieht hierbei 2 verschiedene Varianten vor: Einerseits die Einmalvergütung (EIV) oder die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Doch was genau bedeutet das und wie können Sie davon profitieren?

Einmalvergütung (EIV)
Bei der Einmalvergütung handelt es sich um einen einmaligen Förderbeitrag und die Auszahlung erfolgt nach Einreichen der vollständigen Meldung der Inbetriebnahme (vorausgesetzt, dass die finanziellen Mittel vorhanden sind). Der Förderbeitrag beläuft sich auf ca. 30 % der Investitionskosten.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Bei der kostendeckenden Einspeisevergütung handelt es sich um einen Förderbeitrag, welcher quartalsweise ausbezahlt wird und richtet sich nach der ins Netz eingespeisten Strommenge. Jedoch ist die Aufnahme in das KEV ungewiss und zudem von einem jährlichen Kontingent des BFE abhängig. Der Förderbeitrag ist kostendeckend und wird anhand einer Referenzanlage festgelegt.

Sie möchten mehr darüber erfahren oder Sie haben sich bereits entschieden, Ihren eigenen Strom mit einer Solaranlage erzeugen zu wollen? Wir stehen Ihnen beim gesamten Prozess mit Rat und Tat zur Seite und finden mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung.

Ergänzende Informationen zur Förderung von erneuerbaren Energien erhalten Sie auch auf der Webseite von Swissgrid.

 

Quelle für diesen Blogbeitrag: https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme